Ó¢»ÊÓéÀÖentwicklung auf dem Hönggerberg findet Zustimmung
Die Umsetzung der Vision f¨¹r den ?ETH Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg 2040? ist einen entscheidenden Schritt weiter. Der Gemeinderat der Stadt Z¨¹rich hat den Planungsgrundlagen der zuk¨¹nftigen Ó¢»ÊÓéÀÖentwicklung mit wenigen ?nderungen zugestimmt.
Auf dem H?nggerberg m?chte die ETH Z¨¹rich ihren Ó¢»ÊÓéÀÖ der Zukunft entwickeln. Daf¨¹r ist der Weg nun weitgehend geebnet: Das Gemeinderat von Z¨¹rich hat am Mittwochabend den rechtlichen Planungsgrundlagen der Ó¢»ÊÓéÀÖentwicklung zugestimmt. In seiner Beratung w¨¹rdigte das Stadtparlament die Stossrichtung der vorgesehenen Entwicklung. Diese setzt auf Innenverdichtung innerhalb des heutigen Ó¢»ÊÓéÀÖgel?ndes sowie auf H?henentwicklung statt Ausdehnung der Bauten in die Fl?che. Dadurch bleibt die umliegende Landschafts- und Erholungszone erhalten. Zudem werden Frei- und Gr¨¹nr?ume aufgewertet.
W¨¹rdigung der Planung
Der zugrundeliegende Masterplan ?ETH Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg 2040? beschreibt das langfristig angestrebte r?umliche Entwicklungsziel. Die ETH Z¨¹rich kann so den Standort H?nggerberg in den n?chsten 20 Jahren abh?ngig vom Bedarf optimieren und ihren Auftrag erf¨¹llen, die k¨¹nftigen Fachkr?fte der Schweiz auszubilden, internationale Spitzenforschung zu betreiben und den Wissenstransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft zu gew?hrleisten.
Dieser Masterplan sei die angemessene Antwort auf die komplizierten Anforderungen, hiess es im Rat, und man wolle der ETH und ihrer Entwicklung, weder H¨¹rden noch Steine in den Weg legen ¨C schliesslich fl?ssen auf jeden Franken, der in die Hochschule investiert werde, f¨¹nf Franken zur¨¹ck in die Gesellschaft. Das komme auch der lokalen Z¨¹rcher Wirtschaft zugute, hiess es.
Konkret beraten hat das Stadtparlament eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Sonderbauvorschriften des ETH-Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg. Diese regeln die Rahmenbedingungen der k¨¹nftigen Nutzung, Bebauung, Begr¨¹nung sowie Verkehrserschliessung. Sie erm?glichen eine Verdichtung des heutigen Baubestands um 50 Prozent.
Anpassungen beim Klimaschutz
Bei den Sonderbauvorschriften hat der Gemeinderat einige Anpassungen an die aktuelle Klimapolitik beschlossen ¨C so soll die ETH nicht nur st?dtebaulich und architektonisch, sondern auch ?kologisch qualit?tsvolle Geb?ude und Aussenr?ume bauen. Die weiteren ?nderungen betreffen die Themen Energie, Lokalklima, Lichtemissionen und Entw?sserung/Wasserr¨¹ckhaltung (Retention): Die Energieversorgung auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg soll in den n?chsten Jahrzehnten fossilfrei werden.
Das heisst: Werden Anlagen der Energiebereitstellung ersetzt, sind die neuen ohne fossile Energietr?ger zu betreiben. Um eine ¨¹berm?ssige Erw?rmung der Umgebung durch Bauten, Anlagen und Freir?ume zu vermeiden, sind jeweils Massnahmen zur Hitzeminderung zu ergreifen. Ebenso sind im Freiraum unn?tige Lichtemissionen zu vermeiden und ¨C da der Regen klimabedingt in Zukunft um 13 Prozent zunehmen d¨¹rfte, so ein Votum im Rat ¨C ist das anfallende, unverschmutzte Regenwasser soweit m?glich ¨¹ber Versickerungs- und Retentionsfl?chen dem Grundwasser zuzuf¨¹hren.
Ein Teil der beschlossenen ?nderungen, namentlich Lokalklima und Lichtemissionen, sind nicht ETH-spezifisch, sondern die Stadt Z¨¹rich schreibt sie heute f¨¹r Sonderbauvorschriften und Gestaltungspl?ne vor. Diese Klimaschutzmassnahmen unterst¨¹tzen die ETH Z¨¹rich in der Umsetzung der Energie- und CO2-Reduktionsziele des Bundes und der Hochschule, und die ETH verf¨¹gt ¨¹ber die Instrumente (Masterplan Beleuchtung, Gesamtentw?sserungskonzept, Anergienetz), um diese Vorgaben in den einzelnen Bauprojekten umzusetzen.
Ein Vorbild f¨¹r k¨¹nftige Masterpl?ne
Das wurde auch im Gemeinderat anerkannt: Die Nachhaltigkeitsstrategie der ETH Z¨¹rich ¨¹berzeuge mit ihren vier Elementen Lehre, Forschung, Anwendung auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ und Dialog mit der Gesellschaft. Der Masterplan ?ETH Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg 2040? k?nne zu einer Vorlage f¨¹r k¨¹nftige Masterpl?ne, Sonderbauvorschriften und Gestaltungspl?ne in Z¨¹rich werden, hiess es.
?Die Zustimmung des Gemeinderats ist ein grossartiger Vertrauensbeweis. Damit k?nnen wir den Ó¢»ÊÓéÀÖ nachhaltig entwickeln und erhalten den dringend ben?tigten Handlungsspielraum f¨¹r unsere Hochschule. Die ETH Z¨¹rich wird alles unternehmen, um diesem Vertrauen auch weiterhin gerecht zu werden?, sagt Ulrich Weidmann, Vizepr?sident f¨¹r Infrastruktur, mit Blick auf die wachsende Anzahl Studierender- und Forschender und die damit verbundenen Raumbed¨¹rfnisse.
Mit der Zustimmung des Gemeinderats n?hert sich ein rund f¨¹nfj?hriger Prozess seinem Abschluss, in dem die ETH Z¨¹rich, Stadt und Kanton Z¨¹rich gemeinsam die neuen Planungsgrundlagen erarbeiteten (Masterplan 2040, kant. Richtplan, BZO Stadt Z¨¹rich, Sonderbauvorschriften). Vorbehalten sind einzig noch fakultative Referenden, die sowohl gegen die BZO und gegen die SBV ergriffen werden k?nnen, was aus heutiger Sicht jedoch unwahrscheinlich erscheint. Falls es kein Referendum gibt, gehen die beiden Planungsgrundlagen zum Kanton zur Genehmigung mit einer anschliessenden Rekursfrist.